Teilnahmebedingungen
Drachenboot-Paddeln ist sowohl ein Breiten- wie auch Leistungssport, der einen Vollkörpereinsatz abverlangt. Jeder Teilnehmer muss 50 m in leichter Kleidung/Sportkleidung schwimmen können und in der gesundheitlichen Verfassung sein, eine sportliche Betätigung dieser Art auszuüben.
Jedes Team/jeder Teilnehmer paddelt während der gesamten Veranstaltung auf eigene Verantwortung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Download). Der Teamkapitän ist für eine Abgabe am Veranstaltungstag im ETV-Infozelt verantwortlich.
Der Teamkapitän ist verantwortlich für sein Team, die Einhaltung der Rennregeln und der Sicherheitsbestimmungen. Er verpflichtet sich alle Teilnehmer seiner Mannschaft über die Teilnahmebedingungen, den Haftungsausschluss und die Sicherheitsbelehrung zu informieren.
Den Anweisungen der Veranstalter und seiner Beauftragten, Kampfrichter, Steuerleute und DLRG ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Veranstalter, die beteiligten Organisationen und Personen übernehmen keinerlei Haftung. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für den Verlust und/oder die Beschädigung von mit geführten und abgelegten Gegenständen
Eine Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen, Regeln, Anweisungen, Sicherheit und Sicherheitsbelehrung oder auch unsportliches Verhalten kann zur Disqualifikation einzelner und/oder des gesamten Teams führen.
Der Ausrichter, die Sponsoren, freiwillige Helfer, Angestellte und Offizielle werden mit der verbindlichen Anmeldung von jeglicher Haftung befreit.
Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung von den auf der Veranstaltung erstellten Fotografien und Videos, welche diese Person oder Teile der Person abbilden, einverstanden.
Bei Ausfall oder Unterbrechung der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter) entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Der Teamkapitän ist dafür verantwortlich, dass sämtlicher Müll seines Stellplatzes von ihm wieder mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt wird. Die Stellplatzgebühr ist kein Entgelt für die Müllentsorgung durch den Veranstalter!